Sitzung: 29.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Danach betragen die bereinigten Soll-Einnahmen
und -Ausgaben
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2017 |
des
Verwaltungshaushalts |
99.640.621,92
€ |
des
Vermögenshaushalts |
14.469.285,21 € |
des
Gesamthaushalts |
114.109.907,13
€ |
Hinweis:
Die beschlussmäßig
abgeschlossene Prüfung der Jahresrechnung ist für den Kreistag nunmehr auch als
Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu betrachten.
Der Kreistag kann somit
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den entsprechenden Beschluss
fassen.