Beschluss:
Dem Antrag der Kreisbrandinspektion zum Erwerb eines
mobilen Hochleistungslüfters durch den Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird
zugestimmt mit der Maßgabe (Bedingung), dass der Markt Garmisch-Partenkirchen
sich mit 50% an den Anschaffungskosten beteiligt sowie künftig anfallende
Unterhaltskosten, z.B. Wartungs-, Versicherungs-, Standplatzkosten, selbst
trägt.