Sitzung: 27.07.2016 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47
Beschluss:
Es wird die Anpassung der Entgeltleistungen nach dem SGB VIII auf der Basis der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages rückwirkend zum 01.03.2016 beschlossen.
Die Behandlungssätze sind nach den Tabellenwerten der Anhänge F und G zum Rahmenvertrag nach § 78 SGB VIII jeweils vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zu gegebener Zeit entsprechend fortzuschreiben.