Sitzung: 27.07.2016 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47
Beschluss:
a) Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2014, gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m.
§ 25 Abs. 3 Satz 3 EBV fest.
Die Zahlen des Jahresabschlusses stellen sich wie folgt dar:
Wirtschaftsjahr |
2014 |
|
Beträge in Euro |
Bilanzsumme
|
20.397.170,40 |
Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung |
761.137,92 |
./. Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung |
517.010,63 |
Jahresgewinn (lt. GuV-Rechnung) |
244.127,29 |
+ Gewinnvortrag |
0,00 |
Bilanzgewinn |
244.127,29 |
Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: |
|
a) zur Tilgung des Verlustvortrages |
0,00 |
b) zur Einstellung in Gewinnrücklagen |
244.127,29 |
Hinweis:
Die
beschlussmäßig abgeschlossene Prüfung des Jahresabschlusses ist für den
Kreistag nunmehr auch als Grundlage für die zu erteilende Entlastung zu
betrachten.
Der
Kreistag kann somit nach Art. 88 Abs. 3 LKrO über die Entlastung den
entsprechenden Beschluss fassen:
b) Der Kreistag erteilt dem Eigenbetrieb
Klinikum Garmisch-Partenkirchen für den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.