Sitzung: 27.07.2016 Kreistag
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
1. Einführung
Das Werdenfels-Museum ist eines der wichtigsten Heimatmuseen
im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Es ist in einem gut erhaltenen,
denkmalgeschützten Gebäude in der Ortsmitte von Partenkirchen untergebracht.
Das Museum hat für den Landkreis
Garmisch-Partenkirchen eine große Bedeutung, da hier Heimatgeschichte auf einer
Fläche von 900 qm auf 5 Etagen sehr schön präsentiert werden kann. Das Heimatmuseum hat einen großen
Bestand an wertvollen Sammlungsgegenständen, die im Gebäude gelagert werden.
Die Ausstellungsflächen und Depotflächen sind jedoch begrenzt. Bevor neue Räume
angemietet werden müssen, sollen für die Ausstellungsflächen und für die
Depoträume geeignete Bedingungen geschaffen werden.
Um das Museum an zeitgemäße
Ausstellungskonzepte heranzuführen, sollen zusätzlich auch Räume für
Museumspädagogik und für den Museumsleiter geschaffen werden.
Herr Kreisbaumeister Zenger wird die Sach- und Rechtslage wie
folgt ergänzen:
2. Bisherige Beschlusslage
Der Kreistag hat am 18.12.2012
folgenden Beschluss gefasst:
„Das Werdenfels Museum soll so
umgebaut werden, dass Raum für Museumspädagogik, für Depotzwecke und
Wechselausstellungen geschaffen wird. Die Verwaltung wird ermächtigt
entsprechende Planungs- und Bauleistungen zu vergeben.“
Der Kreistag hat am 16.12.2015 den
Beschluss wie folgt modifiziert:
„Das
Werdenfels Museum wird nach den vorliegenden Plänen in zwei Bauabschnitten
umgebaut. Der Bauabschnitt 1 soll im Jahr 2016 durchgeführt werden.
Die
Realisierung des 2. Bauabschnitts zur Errichtung eines zusätzlichen Neu- und
Erweiterungsbaues mit einem Raum für die Museumspädagogik und einem Büro für
den Museumsleiter soll nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts, also
voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die gesamte Baumaßnahme erforderlichen
Planungs- und Bauleistungen zu vergeben.“
Um die Baumaßnahme weiter
vorantreiben zu können, sind 2016 in den Haushalt 1.220.000 Euro eingestellt.
3. Stand der Planung
Um der architektonischen Bedeutung
der Baumaßnahme gerecht zu werden, wurde im Jahre 2013 ein
Architektenwettbewerb ausgelobt. Das Architekturbüro Lüps hat in diesem
Verfahren die besten architektonischen Lösungsansätze sowohl für den
Erweiterungsbau als auch für die Neuorganisation des Bestandes entwickelt und
ist deshalb mit der Planung beauftragt worden. Auch die zur Abwicklung dieser
Maßnahme notwendigen Fachplaner (HLS,
ELT, Tragwerksplanung, Bauphysik, etc.) wurden von der Landkreisverwaltung ausgewählt
und beauftragt.
Im Laufe der Weiterentwicklung der
Planung und vor dem Hintergrund der Vorgabe der Staatsregierung „Bayern
Barrierefrei 2023“ wurden die Minimallösungen (ohne Aufzug bzw. Haltestellen
nicht in allen Geschossen) verworfen. Die Kreisgremien haben sich dazu
entschlossen, der Genehmigung die große Lösung Variante 3 zugrunde zu legen.
Diese Lösung sieht folgendermaßen aus:
· Alle
Geschosse der Bestandsgebäude sind mit einem Aufzug anfahrbar. Dies ist für ein
Gebäude, das allen Teilen der Bevölkerung zugänglich sein soll, geboten. Gerade
bei Museen ist auf die Barrierefreiheit besonders zu achten.
· Der denkmalgeschützte
Bereich mit dem ehemaligen, historischen Stall im EG bleibt erhalten.
· Die beiden
Obergeschosse werden abgebrochen, das Erscheinungsbild des ehemaligen
landwirtschaftlichen Anbaus wird wieder hergestellt. Die Neuaufteilung des
Gebäudes ist mit dieser Variante für das Rückgebäude am besten gelöst.
· Zusätzlich
entsteht ein großer Ausstellungsraum für größere Objekte, der vielfältig nutzbar
ist. Dies wird von der Museumsleitung als sehr wertvoll und wichtig angesehen.
(Kosten nach Kostenschätzung ca.
1,6 Mio. Euro nur für den Umbau Ausstellungsbereich)
In diesem Jahr 2016 wurde die
Planung so weiterentwickelt, dass die Baugenehmigung mittlerweile vom Markt
Garmisch-Partenkirchen erteilt werden konnte.
Bauabschnitt Neu- und Erweiterungsbau
Damit der Haushalt des Landkreises
nicht zu sehr belastet wird, soll im Gegenzug jedoch die Baumaßnahme in zwei
Bauabschnitten realisiert werden, d. h. der 2. Bauabschnitt mit dem Neu- und
Erweiterungsbau für Museumspädagogik sowie das Büro für den Museumsleiter kann
unabhängig vom Umbau des Rückgebäudes im Jahr 2017 erfolgen.
(Kosten nach Kostenschätzung
liegen bei ca. 550.000 Euro)
3. Fördermöglichkeiten
Für den Umbau des Werdenfels-Museums ist vorgesehen,
Förderung aus folgenden Institutionen zu beantragen.
Bayerische Landesstiftung
Diese fördert grundsätzlich Baumaßnahmen und eventuell auch die Ausstattung. Auf Förderung besteht kein
Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung (Fördersatz
liegt i.d.R. bei 10 – 11%).
Kulturfonds Bayern
Dieser fördert grundsätzlich nur Baumaßnahmen. Auf eine Förderung
besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung
(Fördersatz liegt i.d.R. zwischen 20-30%.
Eine Förderung durch die
Landesstiftung schließt eine Förderung durch den Kulturfonds Bayern aus.
Bayerische Landesstelle für nichtstaatliche Museen
Fördert grundsätzlich nur Ausstattung und Depoträume und die Planung dafür.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine rein
freiwillige Leistung Der Fördersatz liegt i.d.R. zwischen 20-30%. Nach bisher erfolgten
mündlichen Verhandlungen mit der Förderstelle können derzeit unverbindlich etwa
30.000 € Förderung für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt werden.
Kommunalinvestitionsprogramm KIP
Gefördert werden die energetische
Sanierung der Gebäude sowie der Abbau
von baulichen Barrieren. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege
der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.
Seitens der Verwaltung wurde für die geplanten Maßnahmen am
Museum im Februar eine Förderung beantragt. Anfang Mai erhielten wir die gute
Nachricht, dass der Landkreis Garmisch-Partenkirchen genau die beantragte Summe
gefördert bekommt und zwar 560.700 €. Das bedeutet, alle Kosten, die mit
energetischer Sanierung und der Barrierefreiheit des Gebäudes zusammen hängen,
wurden gefördert (= ca. 1/3 der gesamten Kosten für diesen Umbau).
Stand der Baumaßnahme
Die Baustelle ist seit etwa 3 Wochen eingerüstet und
abgesichert. Das Museum im vorderen Bereich soll während der Umbauphase
geöffnet bleiben. Um das entfallene Treppenhaus im Westen zu kompensieren ist
für den Brandfall eine Fluchttreppe notwendig, die entlang des Gebäudes in der
Badgasse installiert wurde. Aus ausschreibungstechnischen Gründen ist die
Treppe mit einer üblichen Breite von 1,25 bis 1,50 m ausgeschrieben worden, es
konnten daher gute Preise erzielt werden. Eine schmälere Treppe wäre eine
Sonderanfertigung und würde zu einer Verteuerung führen. Alleine mit der
Baustelleneinrichtung fehlt der Platz in der Badgasse um eine Durchfahrt für
Pkw zu ermöglichen.
Mittlerweile ist Dach bereits entfernt, derzeit wird das Rückgebäude
geschossweise abgetragen bis zum denkmalgeschützten Erdgeschoss abgetragen.
Kostenverfolgung
Die in der Kostenschätzung veranschlagten Baukosten werden derzeit
leicht überschritten. Geschuldet ist dies u. a. auch der dringenden Empfehlung
der Fachberater für nichtstaatliche Museen, die eine aufwändigere Lüftung angeregt
hatten. Zusätzlich musste der Brandschutz durch eine Abtrennung des Treppenhauses
nachgebessert und der Wasserabfluss im Innenhof verbessert werden.
Die nach der verfeinerten Kostenberechnung ermittelten
Baukosten konnten nach den ersten Auftragsvergaben z. B. bei Rohbaumaßnahmen,
Zimmererarbeiten, Unterfangungsmaßnahmen, Aufzug, insgesamt eingehalten werden.
Teilweise ergaben sich leichte Unterschreitungen z. B. im Bereich der Zimmererarbeiten,
teilweise Kostenüberschreitung durch Unterfangungsarbeiten, die sich
gegenseitig aufheben.
Auf dringende Empfehlung der Fachberater der nichtstaatlichen Museen soll im Zuge der Baumaßnahme auch eine Inventarisierung der Bestände des Museums erfolgen. Dies ist Grundlage für eine Planung hinsichtlich Einrichtung und Ausstattung der Depoträume. Die Kosten für die Ausstattung fallen nicht unter die Baukosten. Sie werden derzeit ermittelt und nach Abschluss der Prüfung den Kreisgremien bekannt gegeben.